Wenn der Arbeitsplatz zur Belastung wird
Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz sind keine Ausnahmeerscheinungen – sie treffen Menschen in allen Branchen und Positionen. Für die Betroffenen bedeutet das oft nicht nur psychischen Stress, sondern auch gesundheitliche, berufliche und finanzielle Belastungen. Viele fühlen sich ohnmächtig, missverstanden oder befürchten Nachteile, wenn sie sich zur Wehr setzen.
Doch Sie haben Rechte – und Sie müssen belastende Situationen nicht einfach hinnehmen. Als Kanzlei für Arbeitsrecht in Kiel unterstützen wir Arbeitnehmer dabei, sich gegen Mobbing oder Diskriminierung rechtlich wirksam und diskret zur Wehr zu setzen. Ob Beratung, Gesprächsvorbereitung oder gerichtliche Vertretung: Wir stehen an Ihrer Seite – sachlich, vertraulich und erfahren.
Was ist Mobbing – und was nicht?
Der Begriff „Mobbing“ wird im Alltag oft schnell verwendet – doch rechtlich ist eine klare Abgrenzung entscheidend. Mobbing liegt vor, wenn eine Person wiederholt, systematisch und über einen längeren Zeitraum schikaniert, ausgegrenzt, beleidigt oder herabgewürdigt wird – mit dem Ziel oder der Wirkung, sie zu verletzen oder zu destabilisieren.
Typische Mobbinghandlungen sind:
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Abwertende Bemerkungen oder gezielte Gerüchte
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Dauerhafte Ausgrenzung aus dem Team
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Entzug sinnvoller Aufgaben oder Überhäufung mit Arbeit
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Ungerechtfertigte Kritik oder Sanktionen
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Einschüchterung, Drohungen oder soziale Isolation
Wichtig: Nicht jeder Konflikt oder jede einmalige Meinungsverschiedenheit stellt bereits Mobbing dar. Entscheidend ist die systematische und fortgesetzte Benachteiligung, oft in einem Machtungleichgewicht. Eine juristische Bewertung hilft, die Grenze zwischen belastendem Verhalten und rechtlich relevantem Mobbing klar zu ziehen.
Diskriminierung nach dem AGG – wenn Gleichbehandlung verletzt wird
Neben Mobbing erleben viele Arbeitnehmer Formen der Diskriminierung, die durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt sind. Das AGG schützt Beschäftigte vor Benachteiligung aufgrund bestimmter persönlicher Merkmale – insbesondere:
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ethnische Herkunft
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Geschlecht
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Religion oder Weltanschauung
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Behinderung
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Alter
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sexuelle Identität
Diskriminierung kann sich in ganz unterschiedlichen Formen zeigen: Eine Bewerberin wird wegen ihres Alters abgelehnt, ein Mitarbeiter mit Behinderung wird nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen, eine Frau erhält trotz gleicher Qualifikation weniger Gehalt als ihr männlicher Kollege. Auch subtile oder verdeckte Benachteiligungen können rechtlich relevant sein.
Das Gesetz sieht klare Rechte vor:
Betroffene haben Anspruch auf Entschädigung, Schadensersatz und das Recht, sich intern zu beschweren. Wichtig ist: Die Frist zur Geltendmachung beträgt nur zwei Monate ab dem Zeitpunkt der Benachteiligung (§ 15 AGG).
Ihre Rechte als Arbeitnehmer – und was Sie tun können
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten vor Mobbing und Diskriminierung zu schützen. Grundlage ist unter anderem § 241 Abs. 2 BGB: Das Arbeitsverhältnis verpflichtet beide Seiten zur Rücksichtnahme – auch im sozialen Miteinander. Werden diese Pflichten verletzt, haben Arbeitnehmer klare Handlungsrechte.
Was Sie konkret tun können:
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Vorfälle dokumentieren
Notieren Sie Zeit, Ort, Beteiligte und Inhalte belastender Situationen. Auch Zeugenaussagen, E-Mails oder Chatverläufe können Beweismittel sein. -
Interne Beschwerde einreichen
Sprechen Sie mit dem Betriebsrat, der Personalabteilung oder einer Vertrauensperson. Der Arbeitgeber muss Vorwürfe ernsthaft prüfen und geeignete Maßnahmen ergreifen. -
Recht auf Schutz und Maßnahmen
Bei gravierenden Fällen kann ein Anspruch auf Umsetzung, Versetzung oder Freistellung bestehen. Unter bestimmten Umständen dürfen Sie die Arbeit verweigern, wenn der Arbeitgeber Sie nicht schützt. -
Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz
Bei Diskriminierung nach dem AGG kann neben einer Unterlassung auch finanzieller Ausgleich verlangt werden – allerdings nur bei rechtzeitiger Geltendmachung. -
Klage vor dem Arbeitsgericht
Wenn außergerichtliche Lösungen scheitern, vertreten wir Sie vor Gericht – z. B. zur Feststellung einer Pflichtverletzung, zur Durchsetzung von Ansprüchen oder im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens.
Wichtig: Mobbing und Diskriminierung lassen sich rechtlich nur schwer beweisen – je früher Sie rechtlichen Rat einholen, desto besser lassen sich Ihre Rechte sichern.
Wie wir Sie unterstützen – rechtlich klar, menschlich sensibel
Wenn Sie von Mobbing oder Diskriminierung betroffen sind, ist es wichtig, nicht allein zu bleiben. Viele Betroffene zögern aus Angst, Unsicherheit oder Scham – doch rechtliche Hilfe kann nicht nur schützen, sondern auch entlasten.
Als erfahrene Kanzlei für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen mit juristischer Kompetenz und der nötigen Sensibilität zur Seite. Wir helfen Ihnen:
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bei der rechtlichen Bewertung Ihrer Situation
Wir prüfen, ob die geschilderten Vorfälle rechtlich als Mobbing oder Diskriminierung einzuordnen sind – und welche Ansprüche sich daraus ableiten lassen. -
bei der Formulierung und Einreichung interner Beschwerden
Wir unterstützen Sie dabei, sich sachlich und rechtssicher an Arbeitgeber, Personalabteilung oder Betriebsrat zu wenden. -
bei der Vorbereitung von Gesprächen
Ob mit Vorgesetzten, Kollegen oder Personalverantwortlichen – wir helfen Ihnen, Ihre Position klar zu vertreten. -
bei außergerichtlichen und gerichtlichen Schritten
Wir vertreten Sie auf Wunsch gegenüber dem Arbeitgeber oder vor dem Arbeitsgericht – z. B. bei Schadensersatzforderungen, Kündigungsschutzklagen oder Unterlassungsansprüchen.
Unsere Beratung erfolgt vertraulich, transparent und ohne unnötige Eskalation. Sie entscheiden, wie weit wir gehen – wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Häufige Fragen (FAQ)
Wann gilt etwas rechtlich als Mobbing?
Mobbing liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer systematisch, wiederholt und gezielt schikaniert, ausgegrenzt oder herabgewürdigt wird. Einzelne Konflikte oder einmalige Auseinandersetzungen reichen in der Regel nicht aus – es muss ein belastendes Gesamtverhalten erkennbar sein.
Was kann ich tun, wenn ich diskriminiert werde?
Dokumentieren Sie Vorfälle sorgfältig und melden Sie diese intern – z. B. an den Vorgesetzten, die Personalabteilung oder den Betriebsrat. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Ansprüche nach dem AGG geltend zu machen – unter Beachtung der Zwei-Monats-Frist.
Welche Beweise brauche ich?
Je mehr konkrete Nachweise Sie haben, desto besser: E-Mails, Chatverläufe, Zeugenaussagen, Notizen zu Vorfällen, zeitliche Abläufe. Auch eine gut geführte Mobbing-Dokumentation (z. B. Mobbing-Tagebuch) kann hilfreich sein.
Muss mein Arbeitgeber etwas unternehmen?
Ja. Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht und müssen bei Mobbing- oder Diskriminierungsvorwürfen angemessen reagieren. Tun sie das nicht, können sich daraus eigene Ansprüche auf Schadensersatz oder Kündigungsschutz ergeben.
Kann ich wegen Mobbing kündigen – oder sogar fristlos?
In besonders schwerwiegenden Fällen kann eine außerordentliche Eigenkündigung mit anschließenden Ansprüchen (z. B. auf Schadensersatz) gerechtfertigt sein. Ob eine solche Reaktion sinnvoll und rechtlich tragfähig ist, sollte vorher anwaltlich geprüft werden.