Sie haben eine Kündigung erhalten? Jetzt zählt jede Stunde.
Eine Kündigung stellt für viele Arbeitnehmer einen tiefen Einschnitt dar – beruflich, finanziell und persönlich. Ob überraschend, erwartet oder umstritten: In dieser Situation ist es entscheidend, schnell und überlegt zu handeln. Denn im Arbeitsrecht gilt eine wichtige Frist: Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden – sonst gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie unrechtmäßig war.
Als Kanzlei für Arbeitsrecht in Kiel prüfen wir Ihre Kündigung sorgfältig und realistisch. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren, mögliche Abfindungen durchzusetzen oder die Weiterbeschäftigung zu sichern.
➡ Nutzen Sie jetzt unser kostenfreies Erstgespräch – schnell, diskret und ohne Verpflichtung.
Was ist eine Kündigungsschutzklage – und wann lohnt sie sich?
Mit einer Kündigungsschutzklage wehren Sie sich gegen eine arbeitgeberseitige Kündigung und beantragen vor dem Arbeitsgericht die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde. Ziel der Klage ist es in erster Linie, die Kündigung als unwirksam feststellen zu lassen – häufig endet das Verfahren jedoch mit einem gerichtlichen Vergleich, in dem eine Abfindung und ein wohlwollendes Arbeitszeugnis vereinbart werden.
Wichtig: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als rechtswirksam – selbst wenn sie inhaltlich oder formal fehlerhaft war.
Auch wenn Sie keine Rückkehr an den Arbeitsplatz wünschen, kann eine Kündigungsschutzklage sinnvoll sein: Oft lässt sich durch die Klage eine deutlich höhere Abfindung erzielen, als es im Rahmen außergerichtlicher Gespräche möglich wäre. Wir prüfen für Sie, ob sich eine Klage lohnt, wie hoch Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Strategie zielführend ist – immer mit Blick auf Ihre individuelle Situation.
Arten der Kündigung – was Sie wissen sollten
Nicht jede Kündigung ist gleich – und nicht jede ist rechtlich zulässig. Im Arbeitsrecht unterscheidet man verschiedene Kündigungsarten, die jeweils unterschiedliche Voraussetzungen und Angriffspunkte haben. Eine rechtliche Prüfung lohnt sich in fast allen Fällen, da viele Kündigungen formale oder inhaltliche Fehler aufweisen.
Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Kündigungsfrist. Sie kann sein:
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Betriebsbedingt – etwa bei Stellenabbau oder Umstrukturierung
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Verhaltensbedingt – z. B. bei wiederholtem Fehlverhalten trotz Abmahnung
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Personenbedingt – etwa bei dauerhafter Krankheit oder Leistungseinschränkung
Jede dieser Formen unterliegt strengen Voraussetzungen und ist angreifbar, wenn z. B. die Sozialauswahl fehlerhaft war oder keine Abmahnung erfolgt ist.
Außerordentliche (fristlose) Kündigung
Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie ist nur bei schwerwiegenden Pflichtverstößen möglich, etwa Diebstahl, Arbeitszeitbetrug oder grober Vertrauensbruch. Auch hier gilt: Der Arbeitgeber muss den Sachverhalt genau beweisen können – viele fristlose Kündigungen scheitern vor Gericht.
Änderungskündigung
Hierbei wird das Arbeitsverhältnis gekündigt – verbunden mit dem Angebot, es zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Wenn Sie das Angebot „unter Vorbehalt“ annehmen, können Sie die Änderung gerichtlich prüfen lassen. Ohne rechtliche Beratung sind die Risiken hier hoch.
Verdachtskündigung
Bereits der dringende Verdacht eines Fehlverhaltens kann unter bestimmten Umständen eine Kündigung rechtfertigen – z. B. bei vermutetem Diebstahl oder Datenmissbrauch. Allerdings müssen konkrete Voraussetzungen erfüllt sein, etwa eine vorherige Anhörung des Mitarbeiters. Wir prüfen für Sie, ob der Verdacht ausreichend belegt ist – und ob die Kündigung haltbar ist.
Ihre Rechte als Arbeitnehmer – nutzen Sie den gesetzlichen Schutz
Nicht jede Kündigung ist automatisch wirksam. Als Arbeitnehmer genießen Sie in vielen Fällen den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) – insbesondere, wenn:
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Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und
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Ihr Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt.
In diesen Fällen darf der Arbeitgeber nur kündigen, wenn ein gesetzlich anerkannter Grund vorliegt – z. B. betriebsbedingte Gründe, erhebliche Pflichtverletzungen oder dauerhafte persönliche Eignungsmängel. Selbst dann muss er weitere Voraussetzungen erfüllen: eine korrekte Sozialauswahl, eine formgerechte Kündigungserklärung, ggf. eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats.
Viele Kündigungen scheitern an solchen formalen Hürden – auch wenn sie auf den ersten Blick rechtmäßig wirken. Gerade deshalb lohnt sich eine sorgfältige rechtliche Prüfung, auch dann, wenn Sie eigentlich bereit sind, das Unternehmen zu verlassen.
Wichtig zu wissen: Eine Abfindung steht Ihnen nicht automatisch zu. In vielen Fällen kann sie aber im Rahmen einer Kündigungsschutzklage durch Vergleich erzielt werden – teils in beachtlicher Höhe. Auch Ansprüche auf Weiterbeschäftigung oder ein qualifiziertes Zeugnis können durchgesetzt werden.
Als spezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht prüfen wir Ihre individuelle Lage realistisch und rechtssicher – und vertreten Ihre Interessen konsequent, wenn nötig auch vor Gericht.
So unterstützen wir Sie – rechtlich fundiert und strategisch durchdacht
Als erfahrene Kanzlei für Arbeitsrecht begleiten wir Sie durch alle Phasen einer Kündigungssituation – vom ersten Gespräch bis zur abschließenden Klärung. Unser Ziel ist dabei stets, Ihre rechtlichen Möglichkeiten bestmöglich auszuschöpfen und eine Lösung zu finden, die zu Ihrer persönlichen und beruflichen Situation passt.
Unser Vorgehen umfasst:
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Prüfung Ihrer Kündigung auf rechtliche Wirksamkeit, Fristwahrung, formale Fehler und inhaltliche Begründung.
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Beratung zu Handlungsmöglichkeiten, z. B. Kündigungsschutzklage, Verhandlung einer Abfindung, Annahme unter Vorbehalt.
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Verhandlung mit dem Arbeitgeber, etwa über Aufhebungsverträge, Zeugnisformulierungen oder eine einvernehmliche Trennung.
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Vertretung vor dem Arbeitsgericht, falls sich außergerichtlich keine Einigung erzielen lässt.
Dabei stehen Transparenz und Klarheit im Mittelpunkt: Sie erhalten von uns eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten, eine transparente Kostenübersicht und eine persönliche Begleitung auf Augenhöhe.
Die erste Einschätzung erfolgt im Rahmen eines kostenfreien und unverbindlichen Erstgesprächs. So können Sie in Ruhe prüfen, ob eine rechtliche Auseinandersetzung sinnvoll ist – ohne Risiko.
Jetzt handeln – kostenfreies Erstgespräch sichern
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie keine Zeit verlieren: Die gesetzliche Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Danach lässt sich selbst eine unrechtmäßige Kündigung nicht mehr rückgängig machen.
Wir prüfen Ihre Situation im Rahmen eines kostenfreien Erstgesprächs – schnell, vertraulich und unverbindlich. Dabei erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung sowie Hinweise zum möglichen weiteren Vorgehen.
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Häufige Fragen zur Kündigung (FAQ)
Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Verfahrensverlauf. Im Erstgespräch informieren wir Sie transparent über mögliche Kosten und klären, ob ggf. Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe greift.
Bekomme ich automatisch eine Abfindung?
Nein – es gibt keinen generellen Anspruch. Viele Verfahren enden aber mit einer Abfindung im Rahmen eines Vergleichs. Wir verhandeln für Sie das bestmögliche Ergebnis.
Was ist, wenn ich die Klage verliere?
In diesem Fall bleibt die Kündigung bestehen. Wir wägen vorab sorgfältig ab, ob eine Klage in Ihrem Fall sinnvoll ist – und besprechen offen alle Risiken.
Was passiert, wenn ich die Frist versäume?
Dann wird die Kündigung automatisch wirksam – selbst wenn sie rechtswidrig war. Deshalb ist schnelles Handeln so wichtig.